Retgytflul.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B SaaS)

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der PropTech-SaaS-Plattform "Retgytflul Pro" durch die Retgytflul GmbH.

1. Geltungsbereich (Ausschließlich B2B)

Das Angebot von Retgytflul richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B) im Sinne des österreichischen KSchG (Konsumentenschutzgesetzes). Privaten Verbrauchern ist die Nutzung der Plattform untersagt.

2. Vertragsgegenstand und SLA

Retgytflul stellt eine cloudbasierte Software zur Verwaltung von Hotel- und Immobilien-Ressourcen zur Verfügung. Wir gewährleisten eine Server-Verfügbarkeit (SLA) von 99,9 % im Jahresmittel. Angekündigte Wartungsfenster sind hiervon ausgenommen.

3. Nutzungsrechte und Reverse Engineering

Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software. Jegliches Reverse Engineering, das Kopieren des Codes oder der Benutzeroberfläche zur Entwicklung konkurrierender Produkte ist strengstens untersagt.

4. Datenhoheit

Alle vom Kunden in das System eingespeisten Gästedaten, Belegungszahlen und Finanzdaten bleiben alleiniges Eigentum des Kunden. Die Retgytflul GmbH agiert ausschließlich als Auftragsverarbeiter.

5. Sicherheitstests (Pen-Testing)

Die Durchführung von Penetrationstests, Lasttests oder automatisierten Scans auf unsere Infrastruktur durch den Kunden ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung verboten.

6. Geheimhaltung (NDA)

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden (einschließlich Preisen und Algorithmen), streng vertraulich zu behandeln.

7. Haftungsbeschränkung

Die Retgytflul GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden (z.B. durch kurzfristige Systemausfälle) ist ausgeschlossen. Die maximale Haftungssumme ist auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten SaaS-Gebühren begrenzt.

8. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

9. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem B2B-Vertrag ist das sachlich zuständige Handelsgericht Wien, Österreich.